Abfindung nach Kündigung

Abfindung nach Kündigung – Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Mannheim

Viele Arbeitnehmer stellen sich nach einer Kündigung die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Die kurze Antwort lautet: Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht – dennoch werden in der Praxis häufig hohe Abfindungen ausgehandelt.

Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Mannheim unterstütze ich Sie dabei, Ihre Chancen auf eine Abfindung realistisch einzuschätzen und konsequent durchzusetzen.


Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Typische Konstellationen sind:

  • § 1a Kündigungsschutzgesetz (Abfindungsangebot des Arbeitgebers)
  • Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht
  • Sozialplan oder Tarifvertrag

In den meisten Fällen wird eine Abfindung jedoch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt.


Kündigung unwirksam? Gute Chancen auf eine Abfindung

Je angreifbarer eine Kündigung ist, desto höher sind in der Regel die Chancen auf eine Abfindung. Häufige Fehler von Arbeitgebern sind:

  • fehlender oder unzureichender Kündigungsgrund
  • Formfehler bei der Kündigung
  • fehlerhafte Sozialauswahl
  • Missachtung des Kündigungsschutzes

Durch meine langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht erkenne ich diese Fehler schnell und nutze sie gezielt in Verhandlungen zum Vorteil der Arbeitnehmer.


Wie hoch ist eine Abfindung?

Eine häufig genannte Faustformel lautet:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Diese Formel ist jedoch kein Gesetz. Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt unter anderem ab von:

  • der Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • dem Kündigungsgrund
  • den Erfolgsaussichten der Klage
  • der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers

In vielen Fällen lassen sich deutlich höhere Abfindungen erzielen.


Warum Sie schnell handeln sollten

Nach Zugang der Kündigung haben Arbeitnehmer nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – und die Verhandlungsposition für eine Abfindung verschlechtert sich erheblich.


Abfindung durch Kündigungsschutzklage – so läuft es ab

  1. Prüfung der Kündigung durch Ihre Anwältin für Arbeitsrecht
  2. Einreichung der Kündigungsschutzklage
  3. Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim
  4. Verhandlung über Abfindung, Zeugnis und Beendigungsdatum

In vielen Fällen endet das Verfahren bereits im Gütetermin mit einer Einigung.


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