Kündigung in der Probezeit – Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in Mannheim
Eine Kündigung in der Probezeit kann überraschend kommen. Auch hier gibt es Fristen und rechtliche Besonderheiten, die Arbeitnehmer kennen sollten. Ich erkläre, wie Sie sich jetzt richtig verhalten.
Besonderheiten der Probezeitkündigung
- Verkürzte Kündigungsfristen – meist zwei Wochen
- Keine Begründungspflicht in der Probezeit (außer Tarifvertrag)
- Prüfung auf Diskriminierung oder Formfehler möglich
Fristen & rechtliche Schritte
Auch in der Probezeit gilt: Kündigung prüfen lassen und ggf. rechtzeitig Klage einreichen. Schnelles Handeln ist entscheidend, um Ansprüche zu sichern.
Empfohlene Vorgehensweise
- Kündigung sofort anwaltlich prüfen lassen
- Alle Unterlagen sichern
- Beratung zu Klage oder Verhandlung über mögliche Abfindung
Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in Mannheim
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